top of page
Überprüfung des Gesetzes

Schutzkonzept

Schutzkonzepte zur Prävention und Intervention leben ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen sowie Haltung und Kultur einer Organisation.

Inhalte eines Schutzkonzepts

01.

Leitbild

Eine im Leitbild der Schulen klar formulierte Ablehnung gegenüber jeder Form von Gewalt, insbesondere sexualisierter Formen, verdeutlicht eine klare Haltung, Verantwortung für den Schutz von Kindern & Jugendlichen anzunehmen.

03.

Kooperation

Mit Fachstellen in Ihrer Region in Kooperation zu treten schafft zusätzliche Sicherheit durch einen externen Blick, Expertise & interdisziplinäre Zusammenarbeit. Auf dieser multiprofessionellen Basis gründen fundierte Einschätzungen, die in wiederum gelingenden Interventionen resultieren.

05.

Fortbildung

Unerlässlich für eine gelingende Umsetzung ist das gewährleisten von Fortbildungsangeboten zu "Schutz vor sexualisierter Gewalt" für alle Mitarbeiter:innen. Qualitätssicherung, fachliche Weiterentwicklung & Inhaltstransfer sind nur einige der dadurch erwartbaren Resultate.

07.

Partizipation

Diese Beteiligung aller Menschen in Ihrer Schule erhöht die Akzeptanz des Schutzkonzepts, wirkt Machtstrukturen entgegen & bezieht die besonderen Kenntnisse der Schüler:innen über die Orte & Situationen, in denen Übergriffe potenziell stattfinden können, mit ein.

09.

Ansprechstellen & Beschwerdestrukturen

Ansprechpersonen für verschiedene Problemlagen & Beschwerden aufweisen zu können ist von entscheidender Bedeutung. Diese zugleich kontinuierlich bei den verschiedenen Personengruppen bekannt zu halten, verdeutlicht die Bereitschaft, bei diesen oftmals sensiblen Beschwerdethemen hinzuschauen & vor allem in Handlung zu treten. 

Festgelegte Beschwerdestrukturen mit klaren Zuständigkeiten erleichtern es, den Schüler:innen, Eltern & Mitarbeiter:innen sich Unterstützung zu holen.

02.

Interventionsplan

Der Interventionsplan ist das Kernstück eines jeden Schutzkonzepts. Er konkretisiert für Ihre Schule das Vorgehen, wenn Sie Anzeichen sexualisierter Gewalt wahrnehmen. Der Interventionsplan bietet Ihnen die notwendige Orientierung zur Handlungssicherheit.

04.

Personalverantwortung

Darunter versteht sich sowohl die klare Positionierung für den Kinder- & Jugendschutz als auch deren konkrete Verankerung & Umsetzung durch die Schulleitung. Infolge sollen alle Mitarbeitenden in der Institution mit dem Thema "Schutzkonzept" und dessen Anpassung an die eigene Schule vertraut gemacht werden. Darin inbegriffen ist eine aktive Ausgestaltung durch alle Mitarbeiter:innen.

06.

Verhaltenskodex

Diese Vereinbarung umfasst verbindliche & zugleich alltagstaugliche Regelungen für das Miteinander in der Schule. Was zum Verhaltenskodex gehört, sollten alle am schulischen Leben Beteiligten mitentscheiden können, um ein gemeinschaftlich-partizipatives Schulgefühl zu schaffen.

08.

Prävention

Angebote der Prävention von sexualisierter Gewalt sind ein wichtiges Element, um Kinder & Jugendliche in ihrem Verständnis von eigenen Grenzen, aber auch denen von anderen Menschen zu stärken. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Sexuellen Bildung zu. Wissen um und über Sexualität & die Fähigkeit eine Sprache dafür zu entwickeln stellen wirkungsvolle Schutzmomente dar.

10.

Rehablitation

Das Rehabilitationsverfahren gilt für den Fall, dass ein Verdacht gegen eine schulinterne Person ausgeräumt wurde. Das Verfahren muss Handlungspunkte festsetzen. Geleistet wird damit die Fürsorgepflicht zur Entlastung der beschuldigten Person.

bottom of page